Zielsetzung und Aufgaben der Berg- und Naturwacht: (1) Zur Unterstützung der Behörden bei der Vollziehung landesgesetzlicher Vorschriften des Natur- und Landschaftsschutzes wird eine Körperschaft öfffentlichen Rechtes mit der Bezeichnung "Steiermärkische Berg- und Naturwacht" eingerichtet.
(2) Die Steiermärkische Berg- und Naturwacht hat im Sinne des Abs. 1: a) in der Bevölkerung Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur und der Pflege der Landschaft durch Aufklärung zu wecken; b) die Natur als Lebensbereich von Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädlichen Eingriffen zu schützen; c) die Einhaltung aller Gebote und Verbote auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften zum Schutze der Natur zu überwachen; d) die Landes- und Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, der Pflege und Gestaltung der Landschaft sowie der Heimatpflege zu unterstützen; e) geeignete Personen mit den Rechten und Pflichten eines Berg- und Naturwächters und den einschlägigen Rechtsvorschriften und Fach-kenntnissen vertraut zu machen, bei den Bezirksverwaltungsbehörden ihre Bestellung zum Berg- und Naturwächter zu beantragen und für die Fortbildung zu sorgen. Von der Ortseinsatzstelle werden gerne Personen aufgenommen, die Interesse an der Mitarbeit haben. -- Helfen Sie uns, denn Naturschutz geht alle an -- |